Meinungsfreiheit gilt – auch wenn es den anderen Parteien nicht passt!

Was für ein Skandal war das noch im letzten Jahr!

Große Empörung, Schlagzeilen, moralische Entrüstung auf allen Kanälen – und jetzt steht fest:

Das Verfahren um den „Sylt-Gesang“ wurde eingestellt.
Ergebnis: Keine Straftat – sondern gedeckt durch die Meinungsfreiheit!

„Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ – Gesang auf Sylt von Meinungsfreiheit gedeckt

Es käme wohl kaum einer auf die Idee, Amerika den Amerikanern, Afrika, den Afrikanern, Japan den Japanern oder Ukraine den Ukrainern als rassistisch zu bewerten. Nur bei uns Deutschen wird gleich das schlimmste unterstellt.

👉 Während die anderen Altparteien und ihre Medien tagelang Empörung inszenierten, zeigt die Justiz nun klar:
Meinungsfreiheit ist kein selektives Rechtsempfinden.

Wäre es nicht von Pseudomoralwächtern und Hypermoralisten künstlich aufgeblasen worden, hätte es kaum jemand mitbekommen.
So aber wurde es deutschlandweit bekannt – durch genau jene, die immer meinen, die Deutungshoheit über Meinungen zu besitzen.

Wir stehen klar dafür: Wer Meinungsfreiheit wirklich schützen will, darf sie nicht von der politischen Haltung abhängig machen.
Die AfD verteidigt die Freiheit – auch dann, wenn sie unbequem ist. 🇩🇪

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article256010530/Verfahren-eingestellt-Deutschland-den-Deutschen-Auslaender-raus-Gesang-auf-Sylt-von-Meinungsfreiheit-gedeckt.html