Liebe Freunde,
fast jeder, der in unserer AfD engagiert mitarbeitet oder den einen oder anderen Funktionärsposten besetzt, kennt das Damoklesschwert, das sich in Form einer möglichen Beobachtung durch den Verfassungsschutz über jeden von uns befindet.
Viele unserer Mitglieder sind deswegen verunsichert und trauen sich nicht, beispielsweise in Orts-oder Kreisverbänden mitzuarbeiten, da sie berufliche oder persönliche Nachteile befürchten. Eine mögliche Nennung im Verfassungsschutzbericht oder auch nur Mitglied in einer Partei zu sein, die auf der Beobachtungsliste steht, ist verständlicherweise für viele unserer Mitbürger ein Grund aus der Partei auszutreten.
Nun sollte man annehmen, dass dieser Inlandsgeheimdienst, den wir hierzulande Verfassungsschutz nennen, bei seinen Recherchen über seine Mitbürger höchste Qualitätsansprüche erfüllt. Eine Berufskarriere, eine geschäftliche Existenz ist nun mal schnell zerstört, wenn unbescholtene Bürger unschuldig in den Focus dieser Behörde geraten.
Dass bei deren Expertisen immer wieder eine gewisse Einseitigkeit zum Vorschein kommt, ist man ja hinlänglich gewohnt.
Dass aber bei deren Vorgehensweise gegen verfassungstreue Bürger mittlerweile grob fahrlässig gehandelt wird, hatte das Verwaltungsgericht Köln erst am 22.12.2022 wieder einmal festgestellt.
Auf den gesamten Sachverhalt des Urteils einzugehen, würde hier zu weit führen. Den könnt Ihr unten in dem per Link angefügten Artikel ausgiebig nachlesen. Wichtig sind meiner Meinung folgende Sätze in der Presseerklärung:
„Im Weiteren versuchte die promovierte Vertreterin des BfV wenige Tage vor der Verhandlung, den Beschwerdeführer mit weiteren unvollständig eingereichten ca. 70 Seiten zusammenhanglosen und substanzlosen Vorhaltungen fernab des Klageinhalts zu diskreditieren.“
„Denn das BfV versuchte ursprünglich durch Falschbehauptungen das Gericht über die Kenntnis des Zusammenhangs der Aussage zu täuschen und dann durch Einreichung endloser Abhandlungen….“
Der bayerische Landesvorstand, dem ich die Ehre habe angehören zu dürfen, führt ebenfalls eine Klage gegen den Verfassungsschutz. Er muss Unsummen an Parteigeldern an Rechtsanwälte bezahlen, die solche Unmengen an substanzlosen Pamphleten (teilweise Loseblattsammlungen) des Verfassungsschutzes in vielen Schriftsätzen abwenden müssen. Anscheinend will man seitens der Behörden so lange weitermachen bis den AfD Verbänden das Geld ausgeht sich zu wehren. Die Gerichte zeigen sich aber tatsächlich vom Vorgehen des Verfassungsschutzes langsam genervt.
Das Ziel dieser Vorgehensweise ist klar. Zermürbungstatktik bis uns das Geld ausgeht. Vielleicht werden wir dereinst diese Verfahren, die wir gegen den Verfassungsschutz angestrengt haben, alle gewinnen. Allerdings werden uns dann viele Mitglieder, die dem Druck nicht widerstehen konnten, verlassen haben. Dass diesem Druck auch hochrangige Politiker wie große Teile des hessischen Landesvorstandes nicht gewachsen sind, ist zusätzlich äußerst bedenklich.
Am 08. Oktober 2023 wird ein Bayern ein neuer Landtag sowie neue Bezirkstage gewählt. Stimmen wir hier nur für Kandidaten, die bereits gezeigt haben, dass sie diesen Druck gewachsen sind oder sich zumindest gefestigt zeigen. Nur so werden wir als die so dringend notwendige einzige echte Opposition weiterwachsen und die uns in einer Demokratie zufallenden Aufgaben bewältigen können.
Frohe Weihnachten wünscht Euch und Euren Familien
Manfred Schiller
Stadtrat
Mitglied im Landesvorstand der AfD Bayern.
Presseerklärung: Verwaltungsgericht erklärt die Bewertung Härles durch den Verfassungsschutz für rechtswidrig und bestätigt Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945 – Bürger für Heusenstamm (buerger-fuer-heusenstamm.de)
https://www.buerger-fuer-heusenstamm.de/2022/12/23/presseerklaerung-verwaltungsgericht-erklaert-die-bewertung-haerles-durch-den-verfassungsschutz-fuer-rechtswidrig-und-bestaetigt-fortbestand-des-deutschen-reiches-nach-1945/?fbclid=IwAR3ukQM7-yFzCmJvnHSbgKpxiJzE-EWSz5akDNE-kk_Lnif7qPVmcZE7axo