Schillers Wort zum Sonntag – Opposition

Liebe Freunde,

was versucht man heute als Establishment nicht alles (ich hätte nie gedacht, den alten 68er Kampfbegriff einmal zu nutzen), um sich eines permanent lästigen Problems zu entledigen.

Gehen wir in das Jahr 2013 zurück und schauen in den damaligen Bundestag. Was findet man da? Eine linke Regierung und eine noch linkere „Opposition,“ die ich bewusst in Anführungszeichen setze, weil sie keine richtige Opposition war und ist.

Das Einzige was diese „Opposition“ an der Regierung in den nächsten Jahren zu kritisieren hatte war, dass ihr der Abstieg Deutschlands in Sachen EU und Eurorettung, Energiewende, Migration, Gender, Infrastruktur, Bildung usw. nicht schnell genug ging.

Ein Parlament ohne fundamentale Regierungskritik ist das Geld nicht wert, das dem Steuerzahler dafür abgenommen wird.

Nun haben wir endlich diese Partei, die die Kreise der Regierung und der „Pseudo-Opposition“ stört und die Reaktion fällt entsprechend aus. Hochbezahlte MdBs und unfähige Regierungsmitglieder der Altparteien fürchten um Ihre Posten. Die meisten davon sind in der freien Wirtschaft aufgrund mangelnder Qualifikation nicht vermittelbar. Umso heftiger verteidigen sie deshalb ihre Pfründe.

Natürlich dürfen sie dabei auch staatliche Institutionen unterstützen.
Da wird schon mal im Vorfeld einer möglichen Beobachtung durch den Verfassungsschutz dessen Präsident ausgetauscht. Dessen Fehler war seine Realitätsnähe und die Weigerung sich für politische Zwecke instrumentieren zu lassen.

Auch als Präsident des Bundesverfassungsgerichts wurde ein treuer Parteigänger Merkels eingesetzt. Kurz zuvor unter ihrer Ägide zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden aufgestiegen, folgte nun seine Berufung zum Verfassungsrichter (müßig zu erwähnen, dass dieser Herr keinerlei Richterqualifikationen besitzt).

So und durch vieles mehr wurde der Weg bereitet. Ein Teil des Weges in Richtung Verbots der einzigen Opposition ist auch die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts von letzter Woche.

„Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei.“ Mit diesen Worten begründete das Gericht die Abweisung der Klage der AfD gegen die Einstufung der Partei als Verdachtsfall.

Die AfD verwende einen „ethnisch verstandenen Volksbegriff, der dem Grundgesetz zuwiderlaufe.“ Daraus könne man auf Verfassungsfeindlichkeit schließen.

Allerdings urteilte das Bundesverfassungsgericht 1987: „Der Staat hat die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.“

Wen meinten denn die Mütter und Väter des Grundgesetzes, als sie 1949 in die Präambel schrieben, „das Deutsche Volk“ habe sich dieses Grundgesetz gegeben? Das „Deutsche Volk“ kommt an vielen Stellen der Verfassung vor, nicht die Bevölkerung und auch nicht das „Staatsvolk“ oder „alle, die in Deutschland leben.

Der nächste Schritt wird sein, die Inschrift auf dem Reichstag von „Dem Deutschen Volke“ zu aktualisieren in:
„DEN AUS ALLER WELT ZUGWANDERTEN.“

Übrigens fiel das Urteil in Köln: „Im Namen des Volkes.“

 

Es grüßt Sie
Manfred Schiller

Stadtrat
Mitglied im Landesvorstand der AfD Bayern.