7 Punkte zur Remigration AfD KV Weiden

Wie die AfD den Begriff „Remigration“ definiert:

Remigration umfasst alle Maßnahmen und Anreize zu einer rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat.

1. Gemäß Bundestagswahlprogramm 2021 werden wir entsprechend den gesetzlichen Regelungen die ca. 250.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer konsequent abschieben. Während die Bundesregierung von einer „Rückführungsoffensive“ nur redet, werden wir eine solche Offensive im Rahmen einer Remigrationsagenda“ tatsächlich umsetzen. Geltendes Recht zu vollziehen ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit für die AfD.

2. Weiterhin fordern wir in unserem Europawahlprogramm 2024 im Kapitel „Remigration statt Talentabwerbung“, dass ein humanitärer Aufenthalt nur so lange gewährt wird, wie tatsächlich ein Fluchtgrund besteht – da es sich grundsätzlich um ein Recht auf Zeit handelt, das keine Anwartschaft auf dauerhafte Einwanderung begründet. Betroffen hiervon wären insbesondere auch nicht persönlich verfolgte Bürgerkriegsflüchtlinge mit „subsidiären“ Schutz, sobald in deren Heimat wieder Frieden herrscht.

3. In diesem Sinne wollen wir die seit 2015 rechtswidrig unter Verstoß gegen die Zuständigkeitsregeln der Dublin-Verordnung sowie gegen Artikel 16a Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (kein Asyl bei Einreise aus sicherem Drittstaat) und § 18 Asylgesetz (Pflicht zur Zurückweisung an der Grenze) erfolgte Massenzuwanderung umkehren. Insbesondere unter aus Syrien und Afghanistan stammenden Personen, in deren Herkunftsländern die Kampfhandlungen weitestgehend beendet sind, sehen wir daher ein großes „Remigrations“- Potential, das sogar von den Regierungen der jeweiligen Herkunftsländer ausdrücklich eingefordert wird.

4. Ausländische Gefährder, Extremisten und schwere Straftäter wollen wir vorrangig zurückführen, entweder in ihre Herkunftsländer oder in aufnahmebereite Drittstaaten. In dieser Hinsicht dient rechtsstaatliche Remigration dem Schutz aller rechtstreu in Deutschland lebenden Menschen. Die Ausweisung bei Gewalt-, Drogen-, und  exualdelikten, bei Clan-Kriminellen sowie bei organisierter Kriminalität wollen wir erleichtern.

5. Auch der Import ausländischer Konflikte gefährdet zunehmend den inneren Frieden. Wer die Konflikte seiner Heimat unter Begehung von Straftaten nach Deutschland trägt, sollte sein Aufenthaltsrecht verlieren.

6. Schließlich übersteigt die derzeitige Einwanderung in unser Sozialsystem bei weitem unsere finanziellen Möglichkeiten. Das Recht, sich langfristig in Deutschland aufzuhalten, wollen wir daher verstärkt davon abhängig machen, ob jemand seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familie selbst verdient – sofern nicht tatsächliche Schutzgründe seinen Aufenthalt begründen.

7. Eine vorausschauende Politik, wie wir sie machen, lässt Remigration erst gar nicht nötig werden, indem sie mittels heimatnaher Zuflucht, wirksamen Grenzschutzes und dem Abbau der derzeit bestehenden Fehlanreize (Bürgergeld, Bleiberecht für Ausreisepflichtige, Turboeinbürgerung) illegale Zuwanderung von vornherein unterbindet.

 

Diese sieben Forderungen entsprechen der heutigen Rechtslage oder lassen sich jedenfalls mittels verfassungskonformer Gesetzesänderungen umsetzen.

•Die AfD unterscheidet nicht zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund. Alle Deutschen sind ohne Ansehen von Herkunft, Abstammung, Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit Teil unseres Staatsvolks.

•Die vielen gut integrierten Bürger mit Migrationshintergrund in Deutschland, welche die Chancen ergriffen haben, die unser Land bietet, leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind uns ausdrücklich willkommen – die Politik der AfD vertritt auch ihre Interessen!

•Verfassungswidrige Forderungen wie eine willkürliche kollektive Abschiebung von Ausländern unabhängig von einem bestehenden individuellen Aufenthaltsrecht oder gar die Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund stoßen auf unsere entschiedene Ablehnung.

 

5. Februar 2024|

Flüchtlingsunterkunft in Plößberg

Liebe Freunde,

am Montag, dem 06.11. habe ich zusammen mit MdL Stefan Löw und einigen anderen Bürgern, die teilweise direkt betroffen sind, die Sitzung des Marktrates in Plößberg besucht. Auf der Tagesordnung stand eine Aussprache und der Beschluss über die Einrichtung eines Containerstandorts für „sogenannte“ Flüchtlinge in der Gemeinde.

Mit dem Argument, man müsse ja dem Landkreis helfen und sich als Gemeinde solidarisch erklären, stimmten die Markträte mit nur einer Gegenstimme seitens eines -siehe da- SPD Marktrates, für das Aufstellen der Container, die zunächst 54 Personen Obdach geben sollen.

In Deutschland werden momentan täglich über 132 Millionen Euro zur Finanzierung der Asylzuwanderung ausgegeben. Das sind täglich fast 2 Weidner Realschulneubauten. Pro Jahr 700.
Alle Städte in Deutschland über 20.000 Einwohner (711 an der Zahl) könnten mit diesem Geld so rechnerisch jedes Jahr ein solches Schulprojekt realisieren.

Das zeigt ein wenig diese Dimensionen auf, die diese Zuwanderung in das deutsche Sozialsystem bereits angenommen hat. Zu diesen Zahlen muss man eigentlich noch die Kosten für zusätzlichen Infrastrukturbedarf hinzuzählen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Wohnungsbau, Schulen oder auch die Gesundheitsversorgung.

132 Millionen pro Tag, umgerechnet auf jeden Einwohner in Deutschland vom Kind bis zum Greis, sind etwa 1,63 Euro am Tag oder knapp 600,– Euro im Jahr.

Weitere 54 Migranten bedeuten für jeden Plößberger rechnerisch Kosten von zusätzlich mindestens 250,– Euro im Jahr. Für zunächst 5 Jahre. Eine in Plößberg wohnende 4-köpfige Familie muss so, aufgrund des Marktratsbeschlusses vom Montag, ungefähr 1.000,– Euro zu den bereits oben errechneten 2.400,– Euro stemmen und das jedes Jahr.

Mal sehen, wie lange wir uns diese Politik angesichts der verfallenden Infrastruktur und Abwanderung von echten Fachkräften und deren Unternehmen ins Ausland noch leisten wollen.

Viele Grüße
Manfred Schiller

P.S.: Jetzt komme mir aber niemand mit dem Argument, dass das ja eigentlich der Landkreis, das Land oder auch der Bund zahlen würde, nicht der Plößberger Bürger. Es wäre nur ein Beweis dafür, dass man immer noch nichts begriffen hat.

 

8. November 2023|
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